Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Arbeit erfolgreich gestalten

Seit 2013 ist der Arbeitgeber gemäß ASchG verpflichtet, eine Evaluierung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz durchzuführen.

 

Dabei geht es nicht um die Einstellung von Menschen zu ihrer Arbeit (Zufriedenheit, Motivation, ...), sondern um die Einwirkung der Arbeitsbedingungen auf den Menschen. Das heißt, dass äußere Faktoren (Informationen, Kommunikation, Umgebungsbedingungen, …) Einfluss auf den Belastungsgrad des Mitarbeiters haben.

Ziel der Evaluierung ist es, gesundheitsgefährdende psychische Belastungen festzustellen, passende betriebliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung zu entwickeln und einen Maßnahmenplan zu erstellen.

 

Nutzen der Evaluierung:

  • Gesundheitsförderung des Mitarbeiters
  •         Steigerung der Arbeitseffizienz

  • Weiterentwicklung von Arbeitsprozessen
  • Steigerung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz
  • Einbindung der Mitarbeiter in betriebliche Entwicklungsprozesse

 

Vorgehensweise der Evaluierung:

  • Bei der Evaluierung bilden eine Auswahl an Mitarbeitern von jedem Arbeitsbereich Evaluierungsteams.
  •         Mittels standardisierten Verfahren nach ÖNORM EN ISO 10075-3 werden unterschiedliche Arbeitsaspekte abgefragt und herausgefiltert.

  • Anhand einer Belastungskonkretisierung werden Ideen für konkrete Maßnahmenmöglichkeiten, gereiht nach Belastungsgrad, entwickelt.
  • Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden gemeinsam sinnvolle Maßnahmen in Betracht gezogen und ein Maßnahmenplan erstellt.

 

Für ein Angebot nehmen Sie bitte per Mail office@lebejetzt.at Kontakt mit mir auf. Folgende Infos benötige ich:

  •         Kurze Auflistung der unterschiedlichen Arbeitsbereiche (Büro, Verkauf, Produktion, Fertigung, Service, Werkstätte, Verpackung, …) und die Anzahl der Beschäftigten je Arbeitsbereich.

Für Fragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung.